Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen Mario Jungwirth (Netbits), im folgenden “MJ” und dem Kunden gelten folgende Bedingungen, wobei sich MJ außer im Fall ausdrücklicher Vereinbarung nicht den AGB des Kunden unterwirft. MJ bringt IT-Dienstleistungen, insbesondere für Private, Kleinst- und Kleinbetriebe.

Die nachstehenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und alle Rechtsbeziehungen zwischen MJ und dem Kunden. Insbesondere aber nicht ausschließlich gelten die AGB für IT-Betriebs-, Werk-, Service-, Wartungs- und Supportleistungen in den Bereichen der automatisierten Datenverarbeitung, die Erarbeitung von Organisationskonzepten, die Programmerstellung, die Regelung des technischen Kundendiensten sowie Beratungsdienstleistungen sofern in den jeweiligen Verträgen zwischen den Vertragspartnern keine abweichende Regelung vereinbart wird.

Der Leistungsumfang ist in einem gesonderten Vertrag zwischen den Vertragspartnern (z. B. Rahmenvertrag, Werkvertrag, Einzelauftrag, Software-Lizenzvertrag) und dessen Anhängen, z. B. einem Pflichtenheft, festgelegt. Alle vom Kunden gelieferten Daten, Programme, sowie andere Angaben zur Leistungserbringung müssen in einem für die Erbringung der Leistung geeigneten Zustand sein. MJ ist nicht verpflichtet, erhaltene Daten und Informationen auf deren logischen Gehalt zu prüfen. Den MJ trifft keine Warnpflicht im Sinne des § 1168a ABGB. Der Versand sämtlicher Materialien und Unterlagen zu MJ erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kundens. Das gleiche gilt für den Informationstransport über Datenfernübertragungseinrichtungen. Erfolgt eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.
Die Leistung wird vom MJ zu den im gesonderten Vertrag vereinbarten Bedingungen und Terminen erbracht. Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erfolgt, soweit die Vertragspartner nichts anderes vereinbart haben, nach Wahl von MJ in den Geschäftsräumlichkeiten des Kunden oder an sonstigen geeigneten Orten (z. B. Betriebsstellen eines Subunternehmers). Sofern die Vertragspartner nichts anderes vereinbart haben, obliegt die Durchführung von Anwendertests bzw. Programmtests dem Kunden. Unter Anwendertests werden Tests verstanden, die über reine Programmier-, Funktions- und Modultests von MJ hinausgehen. Sie betreffen den gesamten Auftrag. Die Vertragspartner sind während der Leistungserbringung für die Beaufsichtigung, Steuerung und Kontrolle ihrer jeweils eingesetzten eigenen Mitarbeiter und Subunternehmer verantwortlich. Sofern die Vertragspartner nichts anderes vereinbart haben, obliegt die Verantwortung für die Festlegung und Pflege von Berechtigungen von im Leistungsumfang enthaltener IT-Anwendungen dem Kunden. Insbesondere gilt dies für die Einhaltung der Funktions- bzw. Aufgabentrennungsgrundsätze (Segregation of Duty) in den Berechtigungssystemen. MJ ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der Funktionstrennung zu prüfen und/oder zu überwachen. Sofern der Kunde die Mitwirkung von MJ für die Pflege von Berechtigungen benötigt (z. B. Löschen von Administrations-Berechtigungen, usw.) hat der Kunde den MJ entsprechend schriftlich mit diesen Aktualisierungen zu beauftragen.
Anbote sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, 14 Tage ab Ausstellung gültig. MJwird diese nach deren Annahme binnen 4 Wochen beginnen, auszuführen bzw. im Regelfall sobald die notwendigen Teile zugeliefert wurden. Auftragsbestätigungen seitens des Kunden werden erst mit schriftlicher Gegenbestätigung wirksam oder faktisch ausgeführt. Es werden angemessene Durchführungszeiten zugesagt. Diese verlängern sich um Lieferverzögerungen für Hard- und Software durch Dritte entsprechend. Zusagen von Erledigungsterminen begründen kein Fixgeschäft, es sei denn, es wird dies unter dieser Bezeichnung so vereinbart. Kleinmaterial, das zur Auftragsdurchführung benötigt wird, wie zB Kabel, Stecker, Bauteile, gelten bis zu einem Betrag von 5% der Auftragssumme als automatisch mitbestellt. Angenommene Aufträge sind keine Verpflichtung für MJ, weitere Folgeaufträge anzunehmen. Allfällige Kosten für eine umfangreiche detaillierte Analyse sind vom Kunden abzugelten.

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend, ohne Gewährleistung und entgeltlich, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum von MJ. Jede Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MJ. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reuegeld anzusehen ist. Sie beträgt 50% der gesamten Auftragssumme. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist zusätzlich zu ersetzen.

Alle von MJ genannten oder vereinbarten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, exklusive Umsatzsteuer und Abgaben, freibleibend. Preisänderungen und Irrtum sind vorbehalten. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen berechnet. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderungen vereinbart. Sollten sich die zur Leistungserstellung notwendigen Kosten verändern, ist MJ berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die Erhöhungen gelten vom Auftraggeber von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.
Die Preise werden einmal jährlich zum 1. Jänner an den vom Österreichischen Statistischen Zentralamtes verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst. Die Preise erhöhen sich im selben Ausmaß wie sich der VPI von August des Vorjahres zu August des laufenden Jahres verändert hat. Dies jedoch nur dann, wenn die Indexsteigerung zumindest 2% betragen hat. Ansonsten wird die Anhebung solange ausgesetzt, bis diese 2%-Grenze durch die Aufsummierung der einzelnen Jahressteigerungen erreicht ist.

Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt für die Lieferung von Software und Hardware bzw. für einmalige Vergütungen die Verrechnung nach der Leistungserbringung. Die Verrechnung für Dauerschuldverhältnisse, wie z. B. Wartungsverträge, erfolgt monatlich im Voraus. Die Rechnungen sind 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei fällig. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfristen, so werden ab Eintritt der Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. verrechnet. Sofern nicht abweichend vereinbart, stellt MJ Rechnungen ausschließlich elektronisch im PDF-Format aus und übermittelt diese per Email. Auf Wunsch des Kunden kann MJ Rechnung auch in Papierform erstellen und auf Postweg versenden. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch MJ. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine berechtigt MJ, die laufenden Arbeiten einzustellen und/oder nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten, z. B. Mahn- und Rechtsanwaltskosten, sowie ein allfälliger entgangener Gewinn sind vom Kunden zu tragen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jeder Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Der Kunde ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder ausreichender Sicherheit auszuführen, wenn Gründe vorliegen, die die Erfüllung eines Zahlungsanspruchs an MJ gegen den Kunden als gefährdet erscheinen lassen. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises hierfür (samt Zinsen und Kosten) bleiben verkaufte Sachen im Eigentum von MJ. Der Kunde trägt in dieser Zeit die Gefahr und hat für die ordnungsgemäße Instandhaltung auf eigene Kosten Sorge zu tragen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Gefahrenübergang, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mängel müssen bei sonstigem Haftungsausschluss längstens innerhalb von 8 Tagen nach Übergabezeitpunkt mit detaillierter Fehlerbeschreibung schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Mängelrügen sind nur gültig, wenn der Mangel ersichtlich und/oder reproduzierbar ist. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsansprüchen aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftraggeber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen), atmosphärische oder statische Entladung oder natürlichen Verschleiß sowie nicht von MJ schriftlich genehmigte Reparaturversuche oder auf Transportschäden zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beigestellten Komponenten, insbesondere auch die gelieferte Software allen funktionalen Anforderungen des Auftraggebers genügen, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde. Mängelbehebungen bewirken keine Verlängerung der Gewährleistung und/oder Garantie. Die Vermutungsregelung des §924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Bei Drittlieferungen ist MJ berechtigt, die gegen den Vorlieferanten bestehenden Garantieansprüche mit schuldbefreiender Wirkung an den Auftraggeber abzutreten. Im Falle eines Gewährleistungs- oder Garantieanspruches haftet MJ bei Hardware für alle Mängel am Material und für die technische Funktion, wobei sich die Haftung auf die Kosten des Material der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Allfällige Wegzeit-, Arbeits- oder Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Programm- und Datensicherung (Backup und Restore) hat der Kunde auf seine Kosten durchzuführen. Bei Software haftet MJ nur für den mit dem Softwarehersteller vereinbarten Umfang. Der Regress lt. §933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es besteht eine grundsätzliche Abdingbarkeit des vorgesehenen Regressanspruches nach §933b ABGB. Es wird vereinbart, die Beweislastumkehr laut §1298 ABGB aufzuheben. Über o.a. hinausgehende Gewährleistungsansprüche haftet MJ nicht insbesondere nicht für Schäden im Vermögensbereich des Käufers auch nicht für Folgeschäden jeglicher Art sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt und dies dem Kunden vom Geschädigten nachgewiesen wird. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen.
MJ übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Sämtliche Daten sind vor Beginn der Arbeiten durch den Kunden selbst zu sichern. Der Kunde muss mindestens einmal täglich in regelmäßigen Abständen seinen Datenbestand sichern und über ein angemessenes Sicherungskonzept verfügen. MJ übernimmt keinerlei Haftung für das dauerhafte, fehlerfreie Funktionieren der EDV-Anlage. Dies gilt auch für neue Hard- und Software sofern grundlegende Funktionstest fehlerfrei abgelaufen sind. Der Auftragnehmer haftet nur für sorgfältige Vorgangsweise bei der Dienstleistungserbringung, hat aber keine Haftung für neu angeschaffte und eingesetzte Hard- und Softwarekomponenten, es sei denn, diese wurden auf seinen Rat angeschafft und sind ungeeignet. Jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; eine Haftung für Folgeschäden, den entgangenen Gewinn und den bloßen Vermögensschaden ist ausgeschlossen. Pönalezahlungen des Kunden werden diesem nur dann ersetzt und in dem Ausmaß, als MJ selbst eine Pönaleverpflichtung gegenüber dem Kunden schriftlich eingeht. Im übrigen haftet MJ nur bis zu einer Summe von EUR 3.000. MJ muss auch nicht den Beweis erbringen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Der Kunde hat MJ darüber aufzuklären, wenn durch die Tätigkeit des Auftragnehmers an seiner EDV-Anlage direkter Personenschaden entstehen kann. Der Kunde hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit dies unterbunden wird. Der Kunde nimmt während der Durchführung von Arbeiten den möglichen Betriebsstillstand, aber auch Schäden und Folgeschäden, wenn die EDV-Anlage, an der gearbeitet wird, weiter in Betrieb ist, auf sein eigenes Risiko. Der Kunde ist alleine verantwortlich, Domains zu verlängern oder zu stornieren. Der Kunde hält den Auftragnehmer, wenn dieser als Admin-C fungiert, schad- und klaglos, auch für außergerichtliche Rechtskosten. MJ übernimmt für den Einsatz von Freeware, Open-Source-Software, Public-Domain-Software oder Shareware keine Haftung. Die vom jeweiligen Hersteller bzw. Berechtigten ausgegebenen Nutzungsbedingungen sind vom Kunden einzuhalten. Bei Beauftragung der Installation von Überwachungssystemen wird der Kunden MJ in Bezug auf datenschutzrechtliche bzw. sonstige Forderungen schad- und klaglos halten.
Sofern die Vertragspartner nichts anderes vereinbart haben, können Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, per eingeschriebenem Brief oder per Übermittlung durch einen elektronischen Zustelldienst im Sinne der §§ 28 ff ZustellG von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Verträge können von einem Vertragspartner auch ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und Kündigungsterminen mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn der jeweils andere Vertragspartner seinen finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Dauer von 14 Tagen trotz eingeschriebener Mahnung nicht nachkommt. Kündigt der Kunde aus Gründen, die vom MJ zu vertreten sind, schuldet er nur den Preis für denjenigen Teil der erhaltenen Leistungen, der für ihn nutzbar ist.
Die Vertragspartner haben potentiell Zugang zu vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners. Die Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten, sie Dritten nicht zugänglich zu machen, sie nicht zu veröffentlichen und sie nur im Rahmen des vertraglichen Zweckes zu verwenden. Unbeschadet vorstehender Bestimmung ist MJ berechtigt, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist (z. B. Übermittlung von Error-Logs, Speicher- und Datenbank-Dumps an Softwarehersteller zwecks Fehleranalyse). Die Vertragspartner verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und andere Erfüllungsgehilfen gemäß Datenschutzgesetz auf ihre Geheimhaltungsverpflichtung aufmerksam zu machen. Die Vertragspartner vereinbaren, ihnen versehentlich zugegangene Unterlagen unverzüglich zurückzugeben sowie versehentlich zugegangene Daten unverzüglich zu löschen und ebenfalls vertraulich zu behandeln. MJ kann davon ausgehen, dass der Kunde ausreichenden technischen Datenschutz hat und auch seine Datenverarbeitung rechtskonform erfolgt. MJ hat ohne ausdrücklichen Auftrag weder eine Nachforschungspflicht, eine Warnpflicht oder eine Aufklärungspflicht. MJ verwaltet Passwörter und Domains des Kunden. Es wird aber keine Haftung dafür übernommen, wenn Dritte trotz angemessener Absicherung Sicherheitsmaßnahmen überwinden und/oder Schaden anrichten. Bedarf es eines besonderen Schutzes bei Verwahrung dieser Daten, hat der Kunde dies mitzuteilen. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Die Vertragspartner sind von der Geheimhaltungsverpflichtung befreit, wenn sie vom jeweils anderen Vertragspartner schriftlich entbunden wurden oder zwingende gesetzliche Vorschriften gegen die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht sprechen.
Der Kunde ist mit der Zusendung von Werbeemails durch MJ selbst für Zwecke seines Unternehmens ausdrücklich einverstanden und wurde über sein Recht, eine solche Zusendung von Vorne herein zu untersagen sowie diese Zustimmung jederzeit widerrufen zu dürfen, belehrt. Die Email Zusendung erfolgt nur für Werbezwecke von MJ (Bereich Verkauf und Wiederverkauf von Software/Hardware und IT-Dienstleistungen sowie ähnliche Geschäftsfelder) sofern die Kundendaten nicht aus anderen Gründen in der Kundendatenverarbeitung noch gespeichert werden dürfen.
MJ übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat MJ von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, erklärt der Kunde MJ von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und/oder Urheberrechte geltend gemacht werden. Der Vertragspartner hat für die Einhaltung von Urheberrechten, Lizenzrechten, rechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Vereinbarungen zu sorgen. Der Vertragspartner haftet für alle daraus entstehenden Schäden in voller Höhe und hat MJ vollkommen schadlos und klaglos zu halten. Sämtliche Schadenersatzansprüche von Dritten gehen an den Vertragspartner über.
Im Fall, dass über den Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird oder ein solches Verfahren mangels Masse abgewiesen wird, ist MJ berechtigt, den laufenden Auftrag hinsichtlich der offenen Leistungen in jedem Fall zu kündigen.
Erfüllungsort ist der Sitz MJ. Zuständig für alle Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis ist ausschließlich das in Handelssachen am Sitz von MJ zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht ohne Weiterverweisung auf andere Rechtsordnungen. Das UN-Warenkaufrecht wird ausgeschlossen.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die, zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MJ.

Der Kunde gewährt MJ – soweit erforderlich – während der Vertragserfüllung freien und gesicherten Zutritt zu seinen Geschäftsräumen. Außerdem ist er bereit, notwendige Arbeitsmittel (z. B. Raum, Telefon, Computer) kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenarbeiten, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für allfällige Lücken in diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen von Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Das gilt insbesondere auch für das Abgehen von diesem Schriftlichkeitsgebot. Es bestehen keine Nebenabreden. Die AGB gelten jeweils in der letztgültigen Fassung (abrufbar unter www.netbits.at). Änderungen der AGB werden dem Kunden nicht gesondert mitgeteilt, sondern es erfolgt ein Hinweis auf der nächsten Rechnung, die von MJ gelegt wird. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich Widerspruch erhebt.